Seit dem Schuljahr 2015/16 gibt es am Förderzentrum Schleswig-Kropp einen durch das Bildungsministerium genehmigten Schulversuch zur Elternmitwirkung in einem inklusiven Förderzentrum. Das aktuell gültige Schulgesetz sieht eine Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeit von Eltern, deren Kind integrativ an einer Grund- oder Gemeinschaftsschule unterrichtet wird, am zuständigen Förderzentrum grundsätzlich nicht vor.
Aus vielen Gesprächen mit Eltern ist jedoch deutlich geworden, dass in den Gremien der allgemeinbildenden Schulen häufig kein Platz für die spezifischen Themen der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist. Durch die Genehmigung des Schulversuchs erhalten wir die Möglichkeit auszuprobieren, wie eine Mitwirkung und Mitbestimmung von Eltern in einem Förderzentrum ohne Lernende im eigenen Haus gestaltet werden kann. Das Ziel ist, dass die Erkenntnisse aus unserem Schulversuch in das Schulgesetz einfließen.
Aktuell haben sich zwei Elternteile bereit erklärt, ihre Sichtweise in die Schulkonferenz einzubringen und den Schulentwicklungsprozess am Förderzentrum Schleswig-Kropp zu bereichern. Auch stehen sie anderen Eltern als Ansprechpartner bei Fragen oder Problemen zur Verfügung. Die Elternvertreter erreichen sie per E-Mail mit einem Klick auf den Icon (s. o.) oder mit einer Bitte um Rückruf über die Telefonnummer des Förderzentrums (04621 23638).
Darüber hinaus finden zwei Mal pro Jahr Elternabende für alle interessierten Eltern statt. Wir bemühen uns Themen zu finden, die besonders für Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf interessant sind. Oft laden wir hierzu Fachleute aus unserem Netzwerk ein (schulpsychologischer Dienst, Reha-Beratung der Agentur für Arbeit, …). Wenn Sie Wünsche oder Anregungen haben, wenden Sie sich gerne an die Elternvertreter.